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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Lieferung von Trauringen an gewerbliche Wiederverkäufer · Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Rosenfeld & Co., Propsteihof 12, 33442 Herzebrock-Clarholz („Rosenfeld & Co.“), und ihren Kunden über die Lieferung von Trauringen, Mustern und sonstigen Waren.
  2. Rosenfeld & Co. liefert ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Der Kunde weist seine gewerbliche Tätigkeit auf Verlangen nach (z. B. durch Gewerbeanmeldung oder USt-IdNr.).
  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Rosenfeld & Co. ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen liefert.
  4. Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
  5. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB. Für ihren Inhalt ist eine schriftliche Vereinbarung oder Bestätigung in Textform maßgeblich.

2. Händlerkonto und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Produkte auf der Website, im Händlerportal, in Katalogen und Preislisten ist unverbindlich und stellt kein Angebot dar.
  2. Die Freischaltung eines Händlerkontos liegt im freien Ermessen von Rosenfeld & Co.; ein Anspruch darauf besteht nicht.
  3. Mit seiner Bestellung – über das Händlerportal, per E-Mail, Telefon oder in sonstiger Weise – gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung von Rosenfeld & Co. in Textform oder durch Auslieferung der Ware zustande.
  4. Maßgeblich für Ausführung und Umfang des Auftrags sind die in der Auftragsbestätigung genannten Angaben (insbesondere Modell, Legierung und Feingehalt, Ringweite, Breite, Stärke, Oberfläche, Steinbesatz und Gravur). Der Kunde prüft die Auftragsbestätigung unverzüglich und teilt Abweichungen innerhalb von zwei Werktagen mit; danach gelten die bestätigten Angaben als freigegeben.

3. Preise und Zahlung

  1. Es gelten die Preise der bei Vertragsschluss gültigen Händlerpreisliste bzw. die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls Versand- und Versicherungskosten.
  2. Die Preise beruhen auf den Edelmetallkursen zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Für Aufträge, deren Ausführung auf Wunsch des Kunden später als drei Monate nach Auftragsbestätigung erfolgt, behält sich Rosenfeld & Co. eine Anpassung an die dann geltenden Edelmetallkurse vor.
  3. Ein Mindestbestellwert besteht nicht.
  4. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Rosenfeld & Co. ist berechtigt, insbesondere bei Erstaufträgen, Sonderanfertigungen oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit eine Anzahlung oder Vorkasse zu verlangen.
  5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und eine Verzugspauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4. Lieferung, Lieferzeit und Gefahrübergang

  1. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen ab Auftragsbestätigung und Klärung aller Ausführungsdetails sowie gegebenenfalls Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
  2. Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare Störungen, die Rosenfeld & Co. nicht zu vertreten hat (z. B. Betriebsstörungen, Lieferausfälle von Vorlieferanten, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen), verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, sind beide Parteien berechtigt, vom betroffenen Vertrag zurückzutreten.
  3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  4. Die Lieferung erfolgt versichert an die vom Kunden angegebene Geschäftsadresse. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über; bei Abholung mit der Bereitstellung. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit Eintritt des Verzugs über.
  5. Der Kunde prüft Sendungen bei Anlieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen und vermerkt diese auf dem Frachtbrief. Transportschäden und fehlende Sendungen sind Rosenfeld & Co. unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen, anzuzeigen.

5. Anfertigung nach Kundenangaben

  1. Trauringe werden nach den Angaben des Kunden individuell gefertigt. Änderungen oder Stornierungen sind nur bis zum Beginn der Fertigung und nur nach Bestätigung durch Rosenfeld & Co. möglich. Nach Fertigungsbeginn kann Rosenfeld & Co. für Änderungen oder Stornierungen den bereits entstandenen Aufwand einschließlich Material in Rechnung stellen.
  2. Für die Richtigkeit von Ringweiten, Gravurtexten, Schriftarten und sonstigen Vorgaben ist allein der Kunde verantwortlich. Fehler in vom Kunden freigegebenen Angaben begründen keinen Mangel.
  3. Handwerklich und branchenüblich bedingte Abweichungen in Gewicht, Maßen, Farbton und Oberfläche sowie natürliche Merkmale von Edelsteinen stellen keinen Mangel dar, soweit sie die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen. Gleiches gilt für Abweichungen gegenüber Abbildungen und Mustern.
  4. Ein Umtausch oder eine Rücknahme mangelfreier, individuell angefertigter Ware ist ausgeschlossen.

6. Muster und Musterkollektionen

  1. Die Bedingungen für Musterringe und Musterkoffer (z. B. Kauf, Leihgabe, Rückgabe) werden im Einzelfall gesondert vereinbart.
  2. Als Leihgabe überlassene Muster bleiben Eigentum von Rosenfeld & Co. Der Kunde verwahrt sie sorgfältig, versichert sie auf eigene Kosten gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung und gibt sie auf Verlangen, spätestens bei Beendigung der Geschäftsbeziehung, vollständig und unbeschädigt zurück. Für Verlust oder Beschädigung haftet der Kunde in Höhe des Wiederbeschaffungswerts.

7. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von Rosenfeld & Co. (Vorbehaltsware).
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt Rosenfeld & Co. bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrags (einschließlich Umsatzsteuer) zur Sicherheit ab; Rosenfeld & Co. nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.
  3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen, weist der Kunde auf das Eigentum von Rosenfeld & Co. hin und benachrichtigt Rosenfeld & Co. unverzüglich.
  4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist Rosenfeld & Co. nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
  5. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, gibt Rosenfeld & Co. auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl frei.

8. Mängelrechte

  1. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB nachgekommen ist. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung, verdeckte Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen.
  2. Bei Mängeln leistet Rosenfeld & Co. nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 9.
  3. Keine Mängel sind insbesondere Abnutzung durch Gebrauch (z. B. Kratzer, Mattierung polierter Flächen, Verformung durch äußere Einwirkung), Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Änderungen oder Reparaturen durch Dritte sowie Abweichungen nach Ziffer 5.3.
  4. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist, Übernahme einer Garantie, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den Fällen der §§ 445a, 445b und 478 BGB (Rückgriff bei Verkauf an Verbraucher); insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

9. Haftung

  1. Rosenfeld & Co. haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Rosenfeld & Co.

10. Händlerportal und Vertraulichkeit

  1. Zugangsdaten zum Händlerportal sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde informiert Rosenfeld & Co. unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
  2. Händlerpreise, Konditionen und nicht öffentliche Informationen sind vertraulich und dürfen Endkunden oder Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  3. Rosenfeld & Co. kann den Zugang bei Verstößen gegen diese AGB oder nach Beendigung der Geschäftsbeziehung sperren.

11. Produktbilder und Marken

  1. Rosenfeld & Co. räumt dem Kunden für die Dauer der Geschäftsbeziehung ein einfaches, nicht übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht ein, die bereitgestellten Produktbilder und -beschreibungen ausschließlich zur Bewerbung und zum Verkauf der bei Rosenfeld & Co. bezogenen Produkte zu nutzen (z. B. im Ladengeschäft, im eigenen Onlineshop und in sozialen Medien).
  2. Eine Bearbeitung, die den Charakter der Produkte verfälscht, sowie eine Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung ist die Nutzung binnen angemessener Frist einzustellen.

12. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Herzebrock-Clarholz, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz von Rosenfeld & Co. Rosenfeld & Co. ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.